Die Neue Vorschrift für Shisha-Tabak

Mit Shisha-Bars und der deutschen Steuergesetzgebung ist es bisher so wie mit Feuer und Wasser: Es passt einfach nicht zusammen. Immer wieder stellen Zöllner bei Kontrollen Verstöße gegen das "Vereinzelungsverbot" fest: 

 

Aus einer großen Packung verkaufen die Bars einzelne kleine Portionen Wasserpfeifentabak an ihre Kunden. Was bei Kaffee legal ist - auch dort bezahlt der Gastronom für eine große Packung und verkauft kleinere Portionen dann aufbereitet weiter - ist beim Tabak untersagt. Gemacht wird es trotzdem. Es gibt zwar legale Wege, die sind aber sehr aufwendig. Nun soll eine neue Vorschrift das Dilemma lösen. Die hat allerdings Nebenwirkungen.

Nur noch kleinere Verkaufsmengen erlaubt

Bei dem aromatisierten feuchten Tabak sind bisher 200-Gramm-Packungen üblich, auch Ein- und Zwei-Kilo-Gebinde werden verkauft. Zur Befüllung eines Shisha-Kopfes sind je nach Gusto circa 20 Gramm nötig. Das heißt: Wer eine 200-Gramm-Packung kauft, hat etwa 10 Portionen, beim Kilo-Paket sind es 50. Eine ab 1. Juli geltende Regelung besagt nun aber, dass nur noch maximal 25 Gramm schwere Packungen in den Handel kommen dürfen - alle größeren sind verboten.

 

Die Logik dahinter: Bei so kleinen Packungen wird nicht mehr "vereinzelt", weil zu wenig Menge da ist. Dadurch wird der bisher weit verbreitete Verstoß gegen das Steuergesetz unmöglich gemacht. Was plausibel klingt, ruft in der Shisha-Branche Kritik hervor.

 

Denn nach Darstellung des Bundesverbandes Wasserpfeifentabak haben die rund 100 deutschen Hersteller viel zu wenig Zeit gehabt, um ihre Produktion umzustellen. Nur sechs bis sieben der 100 deutschen Wasserpfeifentabak-Firmen seien schon jetzt in der Lage, die kleinen Packungen herzustellen, sagt Folke Rega, der Geschäftsführer des Verbandes.

 

Wenn also ab Juli keine großen Packungen mehr in den Handel kommen dürfen, werde es Nachschubprobleme geben. Altbestände dürfen zwar noch verkauft werden, in wenigen Monaten werden sie aber wohl weitgehend aufgebraucht sein. "Im Herbst dürften die Verkaufsregale teilweise leer sein, weil die Hersteller mit der Produktion nicht nachkommen", sagt Rega. Der Verband befürchtet, dass Konsumenten in den Schwarzmarkt abdriften. "Wenn das heimische Angebot den Bedarf nicht mehr decken kann, werden illegale Wege beschritten werden." Der Verband fordert eine vorübergehende Aussetzung der Maximalgrößen-Verordnung, und zwar bis Frühjahr 2024.