Was sind Tabakerzeugnisse überhaupt?

Das Tabakerzeugnisrecht regelt Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse. Tabakerzeugnisse werden unter Verwendung von Tabak hergestellt und konsumiert.

 

Dazu zählen:

 

  • Rauchtabakerzeugnisse wie Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Wasserpfeifentabak oder Pfeifentabak und
  • rauchlose Tabakerzeugnisse wie Kautabak (Tabak, der ausschließlich zum Kauen bestimmt ist) oder Schnupftabak (Tabak, der über die Nase konsumiert werden kann).

 

In Deutschland nicht erlaubt ist Tabak zum oralen Gebrauch (z.B. Snus) mit Ausnahme von Erzeugnissen, die zum Inhalieren (Rauchen) oder Kauen bestimmt sind.

 

Als den Tabakerzeugnissen verwandte Erzeugnisse gelten:

 

  • elektronische Zigaretten, Nachfüllbehälter mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten sowie
  • pflanzliche Raucherzeugnisse, auf der Grundlage von Pflanzen, Kräutern oder Früchten, die keinen Tabak enthalten und mittels eines Verbrennungsprozesses konsumiert werden können.