Was ist Pfeifentabak und was man über Pfeifentabak wissen muss.

 

Es handelt sich um einen Rohtabak, welcher mit Aromen versetzt ist. 

 

Wenn die Beide Komponenten Pfeifentabak und Glycerin (99,5%) durch den Endkonsumenten gemischt wird,

erfolgt eine Herstellung von Wasserpfeifentabak ohne Erlaubnis. 

 

Durch die Herstellung entsteht außerdem eine Steuerschuld der herstellenden Person nach § 15 Abs. 1 i. V. m Abs. 2 Nr. 2 TabStG. 

 

Die Person hat gem. § 17 Abs. 3 TabStG unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben, da die Steuerschuld Nach § 18 Abs. 2 TabStG. sofort fällig wird.

 

Wir wollen euch als Händler über die gesetzlich korrekte Vorgehensweise informieren.

 

Wer also Pfeifentabak zur Herstellung von Wasserpfeifentabak benutzt muss sich an diesem Formular orientieren und an sein zuständiges Hauptzollamt Wenden.